Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 1. März 2021.
- Das Präsidium stimmt der Stellungnahme vom 15. Januar 2021 zum Gesetz- und Verordnungsvorhaben zu.
- Die angekündigten Schließungen von Gerichtsstandorten sind ein falsches struktur- und justizpolitisches Signal. Von der Landesregierung werden der Siedlungsstruktur angepasste Konzepte erwartet, ohne sich mit Gerichtsstandorten aus der Fläche des Landes zurückzuziehen. Diesbezügliche Abwägungen und Alternativen sind dem vorgelegten Konzept nicht zu entnehmen.
- Soweit auf mehr Bürgernähe durch Gerichtstage abgestellt wird, ist festzustellen, dass solche allenfalls als Zusatz, nicht jedoch als (Teil-)Ersatz zur gegenwärtigen Gerichtsstruktur als Beitrag zu der angestrebten Verbesserung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz in Erwägung gezogen werden könnten.
- Eine funktionierende Arbeitsgerichtsbarkeit hat eine hohe Bedeutung für den Standort Brandenburg. Die Struktur der Gerichtsbarkeit muss den Besonderheiten eines dünn besiedelten Flächenlandes Rechnung tragen. Sie ist Teil der Strukturpolitik des Landes.