Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 23. September 2021.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg für die Mittel des Jahres 2021, um den kreisfreien Städten Brandenburgs einen baldigen Beitritt zur Vereinbarung zu ermöglichen.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg weist darauf hin, dass auch die nun im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung sowie im Rahmen des auf sechs Jahre begrenzten Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen, um den personellen Bedarf in den Gesundheitsämtern dauerhaft decken zu können. Als überwiegende Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung hat das Land auch langfristig für einen angemessenen Kostenausgleich der Kommunen Sorge zu tragen.
- Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre geänderten Bedarfs an Personal in den Gesundheitsämtern (Stichworte sind Verwaltung, Infektionsschutz, Sozialpsychiatrischer Dienst), betrachtet das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg die Möglichkeiten der kreisfreien Städte und der Landkreise, ausgewiesene Stellen im Rahmen der mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehenen Zeit zu besetzen, kritisch. Es gilt nicht nur, neu geschaffene Stellen mit zusätzlichen Fachkräften zu besetzen, sondern auch vorhandene Stellen, bei denen Mitar-beiter wegen Eintritt ins Rentenalter ausscheiden, nachzubesetzen und Nachwuchskräfte selbst für sich oder andere Arbeitgeber auszubilden. Insbesondere auch hinsichtlich der Aus-bildung bedürfen die kreisfreien Städte und Landkreise der Zusammenarbeit mit und der Un-terstützung durch das Land Brandenburg.