Teilentschuldung von Kassenkrediten kreisangehöriger Haushaltsicherungskommunen
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 09. August 2021.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt die begonnene Umsetzung des Koalitionsvertrages zur Teilentschuldung auch der kreisangehörigen Haushaltssicherungskommunen bei ihren Kassenkrediten.
- Das Präsidium begrüßt die Absicht ein vereinfachtes Verfahren zur Teilentschuldung der betroffenen Kommunen zur Anwendung kommen zu lassen. Die Festlegung eines einheitlichen Prozentsatzes zur Teilentschuldung der Gemeinden wird als sachgerecht angesehen.
- Die Eingrenzung des Adressatenkreises auf Haushaltssicherungskommunen, die zwei der Jahre von 2017 bis 2021 zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet waren, wird als sachgerecht angesehen.
- Das Präsidium erwartet, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel vollständig zur Teilentschuldung der Kommunen verwendet werden.