Unwirksame Kreisumlagen – Initiativen des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Heilung

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 23. September 2021.

  1. Die kommunale Ebene ist insgesamt auf eine auskömmliche, ihre Aufgabenwahrnehmung ermöglichende Finanzierung angewiesen.
     
  2. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt Entscheidungen der Verwaltungs-gerichtsbarkeit, dass bei der Bemessung der Fehlbedarfsfinanzierung der Landkreise eine einseitige Bevorzugung der Belange des Landkreises zu vermeiden ist, die gemeindlichen Belange gleichgewichtig zu berücksichtigen sind und eine Entscheidung des Kreistages überprüfbar sein muss.
     
  3. Eine Bestätigung oder Heilung als rechtswidrig erkannter Kreisumlagen lehnt der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ab. Vor diesem Hintergrund sieht er Vorschläge mit Sorge, als unwirksam erkannte Bestimmungen der Kreisumlagen zu heilen.

 

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