Vorbereitung des Zensus 2022
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 09. August 2021.
- Das Präsidium hebt hervor, dass den brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern die Möglichkeit gegeben werden muss, die Methodik des Zensus 2022 zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl nachvollziehen zu können.
- Die Möglichkeiten einer kleinräumigen Auswertung von Zensusdaten 2022 auch und insbesondere für Städte, Gemeinden und Ämter, die über keine abgeschottete Statistikstelle verfügen, müssen auf- und ausgebaut werden.
- Das Präsidium fordert, dass mit Blick auf die Löschvorschrift der Zensusdaten gemäß § 16 Zensusvorbereitungsgesetz 2021 die notwendigen gesetzlichen Regelungen für einen effektiven Rechtsschutz der Kommunen zu schaffen sind.