Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 16. Mai 2022.
- Das Präsidium bedauert, dass das Land Brandenburg bei der Anpassung der Besoldung lediglich auf die Ergebnisse aus Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder abstellt und nicht berücksichtigt, dass der Bund sowie die kommunalen Arbeitgeberverbände im Rahmen der Verhandlungen des TVöD andere Tarifergebnisse erzielen. Für den kommunalen Bereich führt dies zu einem Auseinanderlaufen von Besoldung der kommunalen Beamten und tariflichen Entgelten der kommunalen Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund ist die Rückkehr zu gemeinsamen Verhandlungen und Abschlüssen anzustreben.
- Im Übrigen wird die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg zustimmend zur Kenntnis genommen.