Anpassung der RL der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne vom 21. November 2019 an die neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 05. Dezember 2022.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sieht die Neuregelung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes im Hinblick auf die kommunale Planungshoheit als sehr kritisch an. Es wird erwartet, dass das Land alle Möglichkeiten ausschöpft, die der neue bundesgesetzliche Rahmen zulässt, um den gemeindlichen Einfluss im Rahmen der Windenergieplanung zu wahren und zu gewährleisten. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg behält sich weiter Schritte zum Schutz der gemeindlichen Planungshoheit vor.
- Es unterstützt grundsätzlich den Vorschlag, die Steuerung der Ebene der Regionalen Planungsgemeinschaften zuzuordnen. Bisherige Steuerungen durch die Flächennutzungsplanung sollen dabei Berücksichtigung finden.
- Hinsichtlich der Flächenziele soll nicht zwischen den Planungsgemeinschaften unterschieden werden.
- Das Präsidium stimmt der Stellungnahme zum Entwurf der Änderung der Richtlinie der GL Berlin-Brandenburg für Regionalplänen zu.