Auswirkungen des Ukraine-Krieges, u.a. auf die Energieversorgung

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2022.

  1. Das Präsidium nimmt mit Sorge einen Vertrauensverlust, große Verunsicherung und starke Zweifel in der Bevölkerung wahr, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der aus dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine resultierenden Energiekrise durch Staat und Gesellschaft zu bewältigen sein werden. Es stellt fest, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Bevölkerung, von Unternehmen, Einzelhandel und Kommunen noch nicht ausreichen. In den vergangenen Tagen sind die Auswirkungen der Energiekrise auf die Krankenhauslandschaft, Stadtwerke oder die kommunale Wohnungswirtschaft adressiert worden. Sie sind aber auch schon für Kultureinrichtungen oder Sportstätten spürbar. Es besteht eine dringende Gefahr für das Aufrechterhalten der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dringend geboten sind jetzt insbesondere schnell wirkende Schritte, Betriebs- und Einrichtungsschließungen zu verhindern. Die Verhältnismäßigkeit der Auswirkungen der Sanktionen auf die Unternehmen und Menschen in Brandenburg ist zu überprüfen und herzustellen. Die Preise von Gas und Strom sind auch durch staatliche Regulierung dringend zu stabilisieren.
     
  2. Brandenburg muss sich auf eine mögliche Situation vorbereiten, dass die Versorgung mit Strom und Gas zeitweise unterbrochen wird. Dies kann auch aus einer zeitweisen Überlastung des Stromnetzes resultieren.
     
  3. Die Städte, Gemeinden und Ämter sind - in Abhängigkeit von der jeweiligen Versorgungsvertragssituation - unterschiedlich von den drastischen Energiepreissteigerungen betroffen. Eine Hochrechnung aus einer Schnellabfrage des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg lässt für das Jahr 2023 im landesweiten Durchschnitt fast eine Verdoppelung der Stromkosten und mehr als eine Verdoppelung der Aufwendungen für Heizung und Wärme erwarten. In Einzelfällen kann es kurzfristig sogar zu einer Vervielfachung der Energiekosten im kommenden Haushaltsjahr kommen. Zusammen mit erheblich gestiegenen Baukosten führt dies bei vielen Städten und Gemeinden absehbar zu Zurückstellung von an sich dringend notwendigen Investitionsvorhaben. Die Kommunen werden nicht umhinkommen, freiwillige Leistungen wie den Betrieb von Schwimmbädern, Kultureinrichtungen oder Jugendclubs zu überprüfen. Gleiches gilt für Entgelte oder Beiträge. Das Präsidium begrüßt vor diesem Hintergrund Initiativen aus der Mitte des Landtages zur Schaffung eines Kommunalen Rettungsschirms zum finanziellen Ausgleich der Auswirkungen der Energiekrise, die als Folge des Ukraine-Krieges eingetreten ist. Ziel muss sein, die kommunale Investitionstätigkeit sowie die Angebote der freiwilligen und pflichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten.
     
  4. Die Kommunen haben seit Jahren im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten zahlreiche örtliche Maßnahmen ergriffen, die Energie einzusparen und sich auf Versorgungsengpässe vorzubereiten. Die Gesamtverantwortung bleibt allerdings bei der Bundesregierung bzw. der Bundesnetzagentur. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erkennt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) als einen richtigen flankierende Schritt an, um mit dazu beizutragen, die Energieversorgung in den kommenden Monaten sicherzustellen. Je nach der weiteren Entwicklung der Versorgungslage werden weitere Maßnahmen folgen müssen.
     
  5. Die Überprüfung der beschlossenen Energiesparregeln durch die amtsfreien Städte- und Gemeinden, die Ämter und die Verbandsgemeinden wird hingegen als nicht leistbar eingestuft. Insbesondere wird dies nicht als Aufgabe örtlicher Ordnungsbehörden gesehen.

 

 

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