Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Brandenburg nach Landesrecht zuständigen Behörden
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 16. Mai 2022.
- Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt, dass nach Inkrafttreten der Mietspiegelreform des Bundes im Land Brandenburg die Zuständigkeit zum Erlass oder zur Anerkennung von Mietspiegeln eine gemeindliche Aufgabe bleibt oder wird.
- Eine Übertragung als Selbstverwaltungsaufgabe wird unterstützt. Auch in der Rechtsverordnung ist klarzustellen, ab welcher Einwohnerzahl eine Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels besteht. Das strikte Konnexitätsprinzip der Landesverfassung bleibt zu berücksichtigen.