Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen in Brandenburg (Brandenburgisches Streitbeilegungsgesetz – BbgSBG
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 28. März 2022.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg betrachtet die Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten durch Schiedsstellen als wichtige pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zur zeitnahen und flexiblen Einigung zwischen den Konfliktparteien.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stimmt der Stellungnahme vom 4. Februar 2022 zum Entwurf des Brandenburgischen Streitbeilegungsgesetzes zu.
- Es befürwortet insbesondere, dass die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel aufgrund der bestehenden unterschiedlichen Lebens- und Umsetzungsverhältnisse vor Ort für die Mitglieder und Schiedspersonen freiwillig ausgestaltet ist, um die Flexibilität und örtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu wahren.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg spricht sich dafür aus, dass die Behörden der Justizverwaltung keine eigene Datenbank zur Schiedsstellensuche erstellen, um die Privatsphäre der Schiedspersonen zu wahren und auch in einem digitalen Staat die Unterscheidung zwischen dem Land und den Kommunen aufrechtzuerhalten und damit die Strukturprinzipien des Grundgesetzes sowie der Verfassung des Landes Brandenburgs sichtbar zu lassen.