Digitalisierung des Bildungswesens, Fortschreibung von Positionen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 28. März 2022.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt, dass die Digitalisierung der Schulen und des Bildungswesens weiter vorangetrieben wird.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stellt fest, dass eine auf digitalen Medien basierende Bildung derzeit nicht im Brandenburgischen Schulgesetz verankert ist.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hält die Einrichtung einer Dialogstruktur zur Erarbeitung eines Eckpunktepapiers für die weitere Digitalisierung der Schulen für erforderlich und zielführend. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg unterstützt den Ansatz, den Prozess der Digitalisierung ganzheitlich zu betrach-ten und wird den Prozess aktiv unterstützen.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hält es dabei für zwingend erforderlich, dass alle Zuständigkeiten, die sich aus dem Prozess ergeben, gesetzlich verankert werden und dass das Land jegliche neue Standards und alle Standarderhöhungen vollständig ausfinanziert.
- Die Städte, Gemeinden und Ämter des Landes Brandenburg als Schulträger sehen ihre Aufgabe insbesondere in der Schaffung und Unterhaltung der schulgebundenen technischen Infrastruktur sowie im Betrieb, der Wartung und dem technischen Support der schulgebundenen technischen Infrastruktur. Dazu zählen ausdrücklich nicht Endgeräte von Schülern und Lehrern
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bekräftigt seinen Beschluss vom 07. Dezember 2020.