Entwurf einer Verordnung des Landes Brandenburg über die Zuständigkeit für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Bbg-ABZV)

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2022.

  1. Die Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Brandenburgischen Bauordnung für die Erteilung sog. Abgeschlossenheitsbescheini-gungen wird als sachgerecht angesehen.
     
  2. Der Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung des Landes Brandenburg über die Zuständigkeit für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgsetz wird zugestimmt.