Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 30. Juni 2022.

  1. Die Einführung einer digitalen Gebührenrückstandsprüfung durch ein Erstes Gesetz zur Än-derung des Gesetzes über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen wird als sinnvoll unterstützt.
     
  2.  Im Übrigen wird der Stellungnahme vom 9. Juni 2022 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des Landtages Brandenburg zugestimmt.