Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 30. Juni 2022.
- Die Einführung einer digitalen Gebührenrückstandsprüfung durch ein Erstes Gesetz zur Än-derung des Gesetzes über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen wird als sinnvoll unterstützt.
- Im Übrigen wird der Stellungnahme vom 9. Juni 2022 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des Landtages Brandenburg zugestimmt.