Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ausgleichsregelung für die Beitragsfreiheit von Transferleistungsempfängern und Geringverdienenden
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2022.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg lehnt den vorgelegten Ent-wurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ausgleichsregelung für die Beitragsfreiheit von Trans-ferleistungsempfängern und Geringverdienenden entschieden ab.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stimmt der Stellungnahme vom 1. September 2022 zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ausgleichsregelung für die Beitragsfreiheit von Transferleistungsempfängern und Geringverdienenden zu.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nimmt zur Kenntnis, dass das MBJS offensichtlich weder die Vorgaben des OVG Berlin-Brandenburg zur Vorgänger-regelung umsetzen will noch den verfassungsrechtlich gebotenen Konnexitätsausgleich für die ausfallenden Elternbeiträge leisten will.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg nimmt weiterhin zur Kennt-nis, dass insbesondere diejenigen Gemeinden, die in den Vorjahren dem Drängen des MBJS auf Satzungsänderung nachgegeben haben und Geringverdiener in ihren Satzungen von Bei-trägen befreit haben, jetzt besonders bestraft werden.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sieht das Agieren des MBJS auch und insbesondere im Hinblick auf die Kita-Rechtsreform äußerst kritisch.