Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG)

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2022.

  1. Das Präsidium stellt fest, dass der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes weitestgehend der Gemeinsamen Erklärung zur Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleiches und zur Flüchtlingsfinanzierung vom 16. Juni 2022 zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden entspricht.
     
  2. Es wird festgestellt, dass der Gesetzentwurf entsprechend der Gemeinsamen Erklärung vom 16. Juni 2022 Regelungen für die Schlüsselzuweisungen Plus vorsieht, wonach Gemeinden mit einer im Landesvergleich erheblich unterdurchschnittlichen Finanzkraft pro Einwohnerin/Einwohner ab dem Ausgleichsjahr 2023 einen zusätzlichen Zuschlag erhalten. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage ist abzulehnen, wonach das für Finanzen zuständige Mitglied der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales weitere Tatbestandsvoraussetzungen zur Auszahlung der Schlüsselzuweisung Plus regeln kann. Es wird erwartet, dass entsprechend der Regelungen der Gemeinsamen Vereinbarung die Auszahlungen an die Gemeinden ausschließlich unter der Maßgabe einer unterdurchschnittlichen Finanzkraft pro Einwohner erfolgen. Vor dem Hintergrund eines geringen Umfangs von lediglich 4,2 Mio. Euro wird erwartet, den zugrunde gelegten Mechanismus anzupassen.
     
  3. Eine vorgezogene Abrechnung des Steuerverbundes für das Ausgleichjahr 2022 zur Finanzierung der Absenkung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren 2023 und 2024 wird abgelehnt.
     
  4. Im Übrigen wird der Stellungnahme vom 15. August 2022 zugestimmt.

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