Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 30. Juni 2022.

 

  1. Vor dem Hintergrund Umsetzung der Ziele des Klimaschutzes und der Transformation des Verkehrs kommt neben dem schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs Übrigen öffentlichen Personennahverkehr eine zentrale Bedeutung zu. Die zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendige Ausweitung von Angeboten ist nur zu einem kleinen Teil durch Entgelte der Nutzer oder Eigenleistungen der Kommunen zu finanzieren. Zentral bleibt die Mitfinanzierung durch das Land und den Bund.
     
  2. Eine Erhöhung der pauschalierten Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Übrigen öffentlichen Personennahver-kehr um 1,044 Millionen Euro auf 86,044 Millionen Euro jährlich ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Diese Anhebung reicht aber noch nicht einmal aus, die eingetretenen Preis- und Tarifsteigerungen zu kompensieren. Zudem werden Aspekte wie die Schaffung von mehr Barrierefreiheit und die Umsetzung der Clean Vehicle Directive durch den Gesetzentwurf nicht ausreichend aufgenommen und unterstützt.
     
  3. Der Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung wird zugestimmt.

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