Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 05. Dezember 2022.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt, dass Regelungen zur dienstlichen Beurteilung in das Landesbeamtengesetz aufgenommen werden und beispielsweise die Regelbeurteilung eingeführt wird. Es erwartet, dass bei Erlaß einer Rechts-verordnung durch die Landesregierung kommunale Belange und Besonderheiten berücksichtigt werden.
     
  2. Beamtinnen und Beamte haben bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Das Präsidium spricht sich dafür aus, diese grundsätzliche Verpflichtung sowie die weiteren Regelungen aus § 34 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz in das Landesbeamtengesetz aufzunehmen. Damit würde deutlich, dass § 34 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 6 Beamtenstatusgesetz Anwendung finden, auch wenn von den in § 59 Abs. 1 LBG-E vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen kein Gebrauch gemacht wird.
     
  3. Im Übrigen wird der Stellungnahme der Geschäftsstelle zugestimmt.

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