Geschäftsbesorgungsvertrag des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg mit der Gesellschaft kommunaler E.DIS Aktionäre mbH
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 28. März 2022.
- Der Geschäftsbesorgungsvertrag des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg mit der Gesellschaft kommunaler E.DIS Aktionäre GmbH vom 30. September 1998 soll einvernehmlich zum 30. Juni 2025 aufgehoben werden.
- Für den verbleibenden Zeitraum soll eine die Kosten des Städte- und Gemeindebund Brandenburg deckende Vergütung vereinbart werden.