Gesetz- und Verordnungsentwürfe zur Änderung landes- und kommunalwahlrechtlicher Vorschriften

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 05. Dezember 2022.

  1. Die Möglichkeit der Bildung von Auszählungsvorständen wird als sinnvoller Ansatz erachtet, um eine Entlastung der ehrenamtlichen Mitglieder von Wahlvorständen zu erzielen und EU- sowie Kommunalwahlen weiterhin landesweit gemeinsam durchführen zu können. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in manchen Kommunen bereits am Wahltag viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kernverwaltung sowie weitere Mitarbeiter eingebunden sind, sodass das Ausbleiben einer spürbaren Entlastung durch Auszählungsvorstände weiterhin zu befürchten ist. Es sollte ermöglicht werden, auch Mitarbeiter der Kreisverwaltungen oder Landesbedienstete stärker in die Pflicht zu nehmen.
     
  2. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bekräftigt seine Entschließung zum Erfrischungsgeld vom 16. Mai 2022. Es erwartet, dass sich das Ministerium des Innern und für Kommunales auf Bundesebene für eine Erhöhung der Erfrischungsgelder einsetzt und sodann rechtzeitig eine entsprechende Anpassung für die Landtags- und Kommunalwahlen anstrebt.
     
  3. Im Übrigen wird die Forderung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bekräftigt, hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren die Mitgliedschaft im Kreistag nicht länger zu verwehren.

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