Gesetzentwurf zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 05. Dezember 2022.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg erwartet, dass im Entwurf des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg eine Kostenermittlung für das gemeindliche Schiedswesen nachgeholt wird und entsprechende Anpassungen im Gesetzentwurf vorgenommen werden.
     
  2. Es stimmt der zweiten Stellungnahme vom 16. November 2022 zum Gesetzentwurf zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg zu.

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