Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in Landesrecht
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Januar 2022.
- Mit der anstehenden Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Landesrecht sind erheblich Änderungen des AGKJHG und im Vollzug zu erwarten.
- Das vorgelegte, die kommunalen Spitzenverbände, Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kreisfreie Städte eng einbeziehende Beteiligungskonzept wird vor dem Hintergrund des Änderungsbedarfs als sachgerecht angesehen.
- Bei der Umsetzung in Landesrecht ist darauf hinzuwirken, den Inhalt des bisherigen § 25 Abs. 4 AGKJHG (erweitertes striktes Konnexitätsprinzip) zu erhalten. Sollte gelingen, steht der Städte- und Gemeindebund Brandenburg einer Fortentwicklung zu einem Kinderschutz- und Jugendförderungsgesetz offen gegenüber.
- Soweit sich bereits Aufgabenzuwächse oder finanzielle bzw. personelle Mehrbedarfe abzeichnen, wird eine Berücksichtigung in den aktuellen Aufstellungsverfahren des Landeshaushaltes erwartet.