Referentenentwurf eines Landesjagdgesetzes
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 30. Juni 2022.
- Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt die Rücknahme des Referentenentwurfs eines Brandenburgischen Jagdgesetzes. Der Entwurf wäre den Erfordernissen eines notwendigen Waldumbaus nicht gerecht geworden.
- Insbesondere würde die vorgesehene Herabsetzung der Fläche der Eigenjagdbezirke das System der Jagdgenossenschaften aushöhlen und in Frage stellen und damit mittelbar zur einer Aufgabenverlagerung auf die amtsfreien Städte und Gemeinden sowie die Ämter führen. Derartige Aufgabenverschiebungen sind angesichts der übrigen von den Kommunen aktuell zu bewältigenden Herausforderungen nicht vollziehbar.
- Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für Land und Kommunen wird eine Neufassung des Landesjagdgesetzes gegenwärtig nicht als prioritär angesehen.
- Punktuelle Anpassungen wie die Ermöglichung von Stadtjägern werden als hinreichend angesehen.
- Der Stellungnahme vom 29. April 2022 zum Referentenentwurf eines Brandenburgischen Jagdgesetzes wird im Übrigen zugestimmt.