Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgische Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung (BbgHeizkZuschZV)
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2022.
- Es wird als sachgerecht angesehen, als zuständige Stelle zum Vollzug des Heizkostenzu-ständigkeitsgesetzes für Wohngeldbeziehende, die zur Durchführung des Wohngeldgesetzes bestimmten zuständigen Stellen zu bestimmen, und als zuständige Stelle zum Vollzug des Heiz-kostenzuständigkeitsgesetzes für Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und Aufstiegsbildungsteilnehmende, die Landkreise, kreisfreien Städte und Studentenwerke zu bestimmen.
- Den Kostenausgleich im Wege einer Spitzabrechnung herzustellen, wird unterstützt.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stimmt der Stellungnahme vom 25. August 2022 zum Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz für das Land Brandenburg zu.