Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgische Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung (BbgHeizkZuschZV)

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2022.

  1. Es wird als sachgerecht angesehen, als zuständige Stelle zum Vollzug des Heizkostenzu-ständigkeitsgesetzes für Wohngeldbeziehende, die zur Durchführung des Wohngeldgesetzes bestimmten zuständigen Stellen zu bestimmen, und als zuständige Stelle zum Vollzug des Heiz-kostenzuständigkeitsgesetzes für Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und Aufstiegsbildungsteilnehmende, die Landkreise, kreisfreien Städte und Studentenwerke zu bestimmen.
     
  2. Den Kostenausgleich im Wege einer Spitzabrechnung herzustellen, wird unterstützt.
     
  3. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stimmt der Stellungnahme vom 25. August 2022 zum Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz für das Land Brandenburg zu.
     

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