Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes in Brandenburg
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Januar 2022.
- Eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Rahmen des elektronischen Wohngeldfachverfahrens der Wohngeldbehörden und dem für Wohnen zuständigen Mitglied der Landesregierung im Sinne des Artikel 26 der DSGVO wird unterstützt. Die Änderung der Rechtsverordnung sollte vor dem Hintergrund des einheitlichen elektronischen Fachverfahrens mit einer Überprüfung der bislang in § 1 Abs. 1 Satz 3 an Entscheidung über eine Aufgabenübertragung auf kreisangehörige Kommunen verbundenen Nachweispflichten einer sachgerechten, wirtschaftlichen und effizienten Aufgabenwahrnehmung verknüpft werden.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stimmt der Stellungnahme zum Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes zu.