Änderung Brandenburgischen Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 06. Februar 2023.
- Die örtliche Zuständigkeit für den sog. zweiten Heizkostenzuschuss der Behörde zu übertragen, die bereits für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 die Bewilligung über die in § 1 Abs. 1 und 2 des Heizkostenzuschussgesetzes genannten Leistungen vorgenommen hat, ist sachgerecht und wird unterstützt. Entsprechend sollte grundsätzlich bei möglichen weiteren Heizkostenzuschüssen verfahren werden.
- Der Stellungnahme zur Änderung der Brandenburgischen Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung vom 4. Januar 2023 wird zugestimmt.