Aktueller Sachstand zum Thema Unterbringung und Integration Geflüchteter, Koordinierungsgruppe Migration

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 4. Dezember 2023.

  1. Das Präsidium begrüßt die Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler vom 6. November 2023 als wichtige Schritte in die richtige Richtung zur finanziellen Lastenverteilung und zur Steuerung der Aufnahme von Geflüchteten. Es wird erwartet, dass die getroffenen Beschlüsse so umgesetzt werden, dass sie auch in den Städten und Gemeinden schnell wirksam werden.
     
  2. Die Infrastrukturen in den Städten und Gemeinden haben die Kapazitätsgrenzen vielerorts erreicht oder überschritten. Der Erhalt von zusätzlichen investiven Mitteln oder Mitteln zur Begleitung der Integration auch durch kreisangehörige Städte und Gemeinden von Bund und Land wird entscheidend sein, um die bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Integration Geflüchteter in den Kommunen weiterhin bewältigen zu können.
     
  3. Kenntnisse der deutschen Sprache sind die Grundlage und Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt. Daher sollte die Zahl angebotener Deutschkurse erhöht und der Fokus verstärkt auf das Angebot berufsspezifischer Sprachkurse gelegt werden, die begleitend zu einer Beschäftigung absolviert werden können. Die hohen Anforderungen, die Menschen erfüllen müssen, um die deutsche Sprache unterrichten zu dürfen, stellen oftmals ein großes Hemmnis dar, ein ausreichendes Angebot an Kursen vorzu-halten.
     
  4. Das vom Bund und von den Ländern vereinbarte Ziel, Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren wird mitgetragen. Arbeit kann Integration befördern und begegnet zugleich dem Arbeitskräftemangel. Es ist zu prüfen, ob kommunale Arbeitsfördergesellschaften sinnvoll genutzt werden können. In diesem Zusammenhang ist die Arbeit der kommunalen Jobcenter zu betonen. Um den vorgesehenen erhöhten Beratungsumfang erfüllen zu können, ist es unabkömmlich, dass die Jobcenter mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden.

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