Aufbau sog. Katastrophenschutz-Leuchttürme im Land Brandenburg

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 06. Februar 2023.

  1. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt Initiativen, sich im Land Brandenburg stärker auf mögliche Katastrophenfälle vorzubereiten. Er befürwortet, dass im Rahmen des Katastrophenschutzes der Bevölkerung u.a. für den Fall eines flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfalls in Ergänzung zur Eigenvorsorge über sog. Katastrophenschutz-Leuchttürme ein Mindestmaß an Versorgung bereitgestellt werden soll.
     
  2. Die Gesamtverantwortung und Führung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen wird als eine Aufgabe der unteren Katastrophenschutzbehörden angesehen. Da der Aufbau von Katastro-phenschutz-Leuchttürmen auch der örtlichen Hilfeleistung dienen kann, wird eine enge Zusammenarbeit mit den amtsfreien Gemeinden, den Ämtern und der Verbandsgemeinde sowie deren Einbindung bei der Umsetzung der Katastrophenschutz-Leuchttürme als essenziell erachtet.
     
  3. Es wird befürwortet, dass die Landkreise mit den Gemeinden und Ämtern individuelle Vereinbarungen über die Nutzung und den Betrieb schließen können. Dies schließt eine finanzielle Flankierung mit ein.
     
  4. Neben den Katastrophenschutz-Leuchttürmen bleiben Katastrophenschutz-Informationspunkte zum Informationsaustausch sowie zur Weitergabe von Notrufen notwendig, um möglichst breite Teile der Bevölkerung zu erreichen. Sofern die amtsfreien Gemeinden, die Ämter oder die Verbandsgemeinde Katastrophenschutz-Informationspunkte errichten, erfolgt dies freiwillig.
     
  5. Die Vorbereitung der Träger des Brand- und Katastrophenschutzes auf derartige Lagen wird über das jetzt vorgesehene Förderprogramm in deutlich erhöhtem Umfang zusätzliche Personal- und Sachmittel erfordern, die bislang in den kommunalen Haushalten nicht vorgesehen sind. Eine Verstetigung der Landesförderung ist daher dringend geboten.

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