D 115, Einführung in Brandenburg
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 4. Dezember 2023.
- Der Bericht zur beabsichtigten Einführung der zentralen Behördennummer 115 in Brandenburg wird zur Kenntnis genommen.
- Eine Dauerfinanzierung des Projektes aus Mitteln des § 16 FAG wird abgelehnt. § 16 FAG hat den Charakter einer Nothilfe. Es ist kein Instrument für eine allgemeine Dau-erfinanzierung von auf die Kommunen zu übertragenden Verwaltungsaufgaben.
- Zudem wird angeregt, die bislang nicht bekannten konkreten Bedarfe der Städte, Ge-meinden, Ämter und der Verbandsgemeinde nach einem solchen Service und die Ser-viceanforderungen der kommunalen Verwaltungen zu ermitteln.