Eckpunktepapier eines Brandenburgischen Agrarstrukturgesetzes
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 06. Februar 2023.
- Die Erarbeitung eines agrarstrukturellen Leitbildes für Brandenburg und die Erarbeitung eines sachgerechten Brandenburgischen Agrarstrukturgesetzes sind sinnvolle Instrumente zur Flankierung der Landwirtschaft in Brandenburg.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hebt hervor, dass auch Städte und Gemeinden als Gemeinwohl ausgerichtete Akteure bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen sein können und als solche unter anderem bei den Vorkaufsrechten sowohl bereits im Leitbild als auch in einem Agrarstrukturgesetz gesondert zu berücksichtigen sind.
- Mögliche Konflikte zwischen Flächeninanspruchnahme für Bebauung als Teil der städtebaulichen Entwicklung und der Sicherung von Flächen für die Landwirtschaft sollten miteinbezogen werden. Das städtebauliche Entwicklungspotenzial muss ausreichend berücksichtigt werden.
- Das Präsidium hält eine ausgewogene Verteilung zwischen Eigen- und Pachtland für wichtig. Beim Flächenzugang für Junglandwirte sollte die tatsächliche spätere Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit sichergestellt werden. Die in Brandenburg gewachsenen landwirtschaftlichen Strukturen sollen anerkannt und gleichbehandelt werden.
- Der Stellungnahme vom 30. Januar 2023 zum Eckpunktepapier zu einem Brandenburgischen Agrarstrukturgesetz sowie zum agrarstrukturellen Leitbild wird zugestimmt.