Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Pflegefachassistenz im Land Brandenburg

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 29. Juni 2023.

  1. Das Präsidium begrüßt das mit dem Gesetz verfolgte Ziel, eine generalistisch ausgerichtete Pflegefachassistenzausbildung einzuführen, welche die Durchlässigkeit zur Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) herstellt. Die Ausbildung eröffnet die Chance, dem Fachkräftemangel in der Pflege durch einen niedrigschwelligen Einstieg in den Pflegeberuf entgegenzuwirken.
     
  2. Die vorgesehene Ausbildungsdauer von 18 Monaten ist zu überdenken, da die notwendigen Ausbildungsinhalte auch, wie in anderen Bundesländern vorgesehen, innerhalb von 12 Monaten vermittelt werden könnten und die ausgebildeten Pflegefachassistenten dem Arbeitsmarkt schneller zur Verfügung stehen würden.
     
  3. Das Präsidium erwartet, dass das Land Brandenburg seiner Investitionsverpflichtung für die staatlich anerkannten Pflegeschulen im ausreichenden Maße nachkommt. Zudem ist in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung darauf zu achten, dass bei der nach dem Gesetzentwurf festgeschriebenen anteiligen Finanzierung durch das Land Brandenburg, den Pflegeschulen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um einen guten Schulbetrieb absichern zu können.
     
  4. Das Land Brandenburg möge darauf hinwirken, dass der Bundesgesetzgeber das Pflegeberufegesetz dahingehend ändert, dass künftig eine Finanzierung mittels eines Fonds ebenso für die Pflegefachassistenz eingeführt wird.
     
  5. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stimmt der Stellungnahme zum Entwurf des Brandenburgischen Pflegefachassistenzgesetzes vom 9. Mai 2023 zu.

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