Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2023.

  1. Der Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt grundsätzlich die im Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung vorgesehenen Maßnahmen der Planungsbeschleunigung wie der Abschaffung des Landesentwicklungsprogramms und der Zusammenfassung mit dem Landesentwicklungsplan in einem Landesraumentwicklungsprogramm oder zur Digitalisierung, in Form einer elektronischen Durchführung von Beteiligungsverfahren in der Raumordnung sowie die weniger restriktiven Regelungen für Zielabweichungen. Der Verzicht auf die verpflichtende Zielabfrage der Gemeinden an die Gemeinsame Landesplanung (GL) im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens wird ebenfalls unterstützt.
     
  2. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stimmt der Stellungnahme vom 17. August 2023 zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung zu.

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