Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 29. Juni 2023.
Der Stellungnahme vom 31. Mai 2023 wird zugestimmt. Insbesondere hält das Präsidium die Einführung einer Zuverlässigkeitsprüfung nach § 10a KitaG-E nicht für erforderlich, da sich das bisherige System zur Überprüfung von Kitapersonal bewährt hat. Auch die Erleichterung der Übermittlung von Patientendaten an die Polizei nach § 57 Abs. 2 BbgPsychKG-E wird abgelehnt.