Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 4. Dezember 2023.

  1. Die Initiative, in Anlehnung an das Windenergieabgabengesetz im Land Brandenburg durch ein Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als einem Megawatt eine an die Gemeinde zu entrichtende Sonderabgabe einzuführen, wird begrüßt. Damit wird ein notwendiger Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz des Neubaus dieser Anlagen geleistet.
     
  2. Der im Gesetzentwurf vorgesehenen Betrag in Höhe von 2.000 € pro Megawatt und Jahr erscheint angemessen. Er ist auch so maßvoll bemessen, dass der weitere Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht gebremst werden wird. Vielmehr dürfte nach Greifen der Neuregelung mit einer größeren Bereitschaft zu rechnen sein, die Voraussetzungen für die Errichtung weiterer Anlagen zu schaffen. Die freiwilligen vertraglichen Regelungen auf bundesgesetzlicher Grundlage haben sich als nicht hinreichend wirksam und greifend erwiesen. Daher ist eine landesrechtliche Flankierung geboten.
     
  3. Anstelle der aus verschiedenen Gründen sehr kritisch gesehenen gesetzlichen Verpflichtung, ein möglicherweise vorhandenes Ortsteilbudget mit 30 % der Abgabe zu stärken, wird eine gesetzliche Verpflichtung zu einer möglichst anlagennahen Verwendung eines angemessenen Teils der Mittel befürwortet.
     
  4. Die Stellungnahme vom 14. November 2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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