Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und Drittes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 29. Juni 2023.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sieht die Wärmeplanung auf der gemeindlichen Ebene verortet. Eine Übertragung dieser Aufgabe muss durch Gesetz oder Rechtsverordnung des Landes erfolgen. Diese sollte die Wärmeplanung als Selbstverwaltungsaufgabe bezeichnen.
- Es handelt sich bei der kommunalen Wärmeplanung um eine neue Aufgabe, sodass das strikte Konnexitätsprinzip Anwendung findet und ein vollständiger finanzieller Ausgleich durch das Land vorzunehmen ist. Es wird erwartet, dass der Bund den Ländern entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellt.
- Die Zielsetzung im Entwurf, dass 50 % der Wärme bis 2030 aus erneuerbaren Energien stammen, wird als sehr ambitioniert angesehen, und sollte angepasst werden.
- Die Bindungswirkung der kommunalen Wärmeplanung muss sichergestellt werden, um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten.
- Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sieht in der geplanten Regelung der Brandenburgischen Bauordnung zur Errichtungsverpflichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden eine zusätzliche Aufgabe der Städte und Gemeinden.
- Das Präsidium geht davon aus, dass die vorgesehene Regelung zukünftige kommunale Bauprojekte zusätzlich verteuern wird. Das Land sollte die Einführung einer Verpflichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden mit einer finanziellen Unterstützung für die Städte und Gemeinden begleiten. Im Rahmen einer Prüfung des Ausnahmetatbestandes der „wirtschaftlichen Vertretbarkeit“ muss die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinde miteinbezogen werden.
- Den Stellungnahmen vom 12. Juni 2023 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des Landtages Brandenburg und an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vom 12. Juni 2023 wird zugestimmt.