Kita-Rechts-Reform
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. April 2023.
- Die Kindertagesbetreuung hat für Städte und Gemeinden in Brandenburg eine zentrale Bedeutung. Am 1. März 2022 standen 1002 Tageseinrichtungen in der Trägerschaft von Gemeinden, die nicht selbst die Aufgaben eines Jugendamtes wahrnehmen (Quelle: Statistischer Bericht KV7-j/22). In diesen Einrichtungen wurden 120.132 genehmigte Plätze vorgehalten. Insgesamt werden landesweit 216.063 Plätze gezählt. In Jugendamtsungebundener gemeindlicher Trägerschaft sind damit mehr als 55 % der Plätze. In diesen Einrichtungen beschäftigten die Gemeinden 14.299 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es gibt keine andere Aufgabe, für die so viel Personal eingesetzt wird. Die Zahl der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in öffentlicher und damit ganz überwiegend gemeindlicher Trägerschaft ist in den letzten Jahren leicht gewachsen. Die Zahl der betreuten Kinder, der Kosten pro Platz und die laufenden Betriebskosten sind deutlich gestiegen. Diese Angaben machen deutlich, dass Städte und Gemeinden den überwiegenden Beitrag im Land leisten, tagtäglich im gesamten Land Brandenburg Kindertagesbetreuung zu gewährleisten.
- Die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter sowie die Verbandsgemeinde tragen jährlich mit insgesamt 418 Mio. Euro unmittelbar zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung bei. Hinzu kommen ca. 232 Mio. Euro rechnerische Anteile an der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufzubringenden Kreisumlage. Rechnet man beide Beträge zusammen, ergibt dies eine Summe von rund 650 Mio. Euro. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in seiner Mitgliedschaft zur kommunalen Finanzierung der Kindertagesbetreuung.
- Vor dem Hintergrund dieser Bedeutung der Städte und Gemeinden in der Kindertagesbetreuung erwartet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg insbesondere ernsthafte Gespräche über eine Fortführung der Reform. Dabei dürfen Mehrkosten für das Land nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
- Aus gemeindlicher Sicht erscheint der vom MBJS vorgelegte Aufgabenkanon zu kleinteilig. Es müssen klarere Prioritäten formuliert werden. Aus gemeindlicher Sicht sind Schwerpunkte auf die Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Träger der Einrichtungen, örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Standortgemeinde zu legen sowie auf Fragen der Sicherung von Arbeitskräften zu setzten. Freie und öffentliche Träger sind dabei gleich zu behandeln. Prioritär sind auch die Verfahren der Essensgelderhebung und der Veranlagung zu Elternbeiträgen (insbesondere das Erhebungsverfahren) zu setzen. Zudem ist angesichts Aufgabenverteilung zwischen Einrichtungsträgern und den umfassenden Aufgaben des Trägers der Jugendhilfe die bisherige Verpflichtung der Gemeinden zur Restbedarfsfinanzierung kritisch zu hinterfragen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg steht pauschalisierten Finanzierung offen gegenüber.
- Hohe Priorität muss auch einer Modernisierung der Ausbildung von Fach- und sonstigen Arbeitskräften eingeräumt werden. Unterstützt wird die Einführung einer praxisintegrierten Erzieherausbildung im Sinne der Eckpunkte für eine Neugestaltung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung der VKA, der kommunalen Spitzenverbänden und Ver.di.
- Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hält nur eine schrittweise Fortführung der Kita-Rechtsreform für realisierbar. Vor der Verhandlung von Einzelheiten muss die Grundsatzentscheidung des Landes getroffen werden, welche Qualitätsverbesserungen gewollt sind und was diese kosten werden. Diese Mehrkosten sind vom Land zu tragen.
- Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg nimmt aus dem politischen Raum die Absicht war, die Elternbeiträge weiter zurückzuführen. Er sieht dies als politische Entscheidung an, die aus Landesmitteln zu finanzieren ist. Er erwartet ein Signal, dass die jetzt aus dem Brandenburg-Paket finanzierten Entlastungsmaßnahmen dauerhaft aus dem Landeshaushalt finanziert werden.