Aktuelle Fragen der Gebührenerhebung für Leistungen des Rettungsdienstes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 26. Februar 2024.

  1. Die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes benötigen Rechtssicherheit bei der Kalkulation der Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes.
     
  2. Flankierend wird es dazu als geboten erachtet, eine Änderung des § 17 Abs. 2 BbgRettG anzustreben.

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