Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg — Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG)
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 26. Februar 2024.
- Der vorliegende Referentenentwurf für ein Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz wird als zu weitgehend angesehen und daher abgelehnt.
- Die Schaffung zusätzlicher zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtender Normen neben den Vorschriften der Kommunalverfassung sind nicht erforderlich.
- Es wird eine deutliche Verantwortungsübernahme des Landes bei der Schulsozialarbeit erwartet.
- Für den Entwurf wird eine vollständige Konnexitätsbetrachtung erwartet. Eine die Abrechnung einzelner neuer Aufgaben regelnde Rechtverordnung wird vor der Anhörung im Landtag erwartet. Der Stellungnahme vom 29. Januar 2024 wird im Übrigen zugestimmt.