Entwurf für eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV)
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Juni 2024.
- Das Präsidium kritisiert, dass im Entwurf der Hundehalteverordnung die Eingriffsmöglichkeiten der örtlichen Ordnungsbehörden erheblich eingeschränkt werden sollen. Er stimmt im Übrigen der Stellungnahme vom 8. Mai 2024 zum Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung) zu.
- Es erwartet, dass für neue Aufgaben aus der Ablösungsverordnung bzw. Standarderhöhungen, die zu einer Mehrbelastung der Gemeinden führen, gemäß Art. 97 Abs. 3 Satz 3 Landesverfassung Brandenburg ein entsprechender finanzieller Ausgleich geschaffen wird.