Entwurf für eine Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz und nach dem Medizinal-Cannabisgesetz

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Juni 2024.

  1. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet ausdrückliche Regelungen zur Übertragung der Aufgaben zum Vollzug des Konsumcannabisgesetz des Medizinal-Cannabisgesetzes. Er weist Erwartungen zurück, ohne ausdrückliche
     
  2. Zuständigkeitsübertragungen auf Kommunen könne aus der bisherigen Rechtslage für das neu in Kraft gesetzte Konsumcannabisgesetz und das neue Medizinal-Cannabisgesetz eine kommunale Vollzugszuständigkeit abgeleitet werden.
     
  3. Zudem ist aus der Vollzugspraxis darauf aufmerksam zu machen, dass Ordnungsämter regelmäßig die Amts- bzw. Vollzugshilfe der Landespolizei in Anspruch nehmen müssten, um Cannabisprodukte rechtssicher zu erkennen, zulässige Mengen von unzulässigen zu unterscheiden oder zu bestimmen.
     
  4. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erwartet, dass im Verfahren der Aufgabenübertragung zusätzlicher Vollzugsaufwand ermittelt und ausgeglichen wird.

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