Gesetz zur Änderung des Windenergieanlagenabgabengesetzes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Juni 2024.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt, dass der Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Windenergieanlagenabgabengesetzes eine leistungsbezogene Sonderabgabe vorsieht.
     
  2. Es sieht Änderungsbedarfe beim Geltungsbeginn, dieser sollte vorverlagert werden und bereits am 31. Dezember 2024 beginnen. Die Ergänzung der Regelung zur Zweckbindung um einen räumlichen Zusammenhang zwischen Maßnahme und Anlagen sowie die weitgehenden Berichtserstattungspflichten für die Gemeinden werden nachdrücklich abgelehnt. Auch die im Entwurf des Windenergieanlagenabgabengesetzes vorgesehene Regelung zur Erhöhung des Ortsteilbudgets werden als nicht sachgerecht angesehen.
     
  3. Das Präsidium befürwortet Ausweitung auf Bestandsanlagen in den Geltungsbereich des Bbg-WindAbgG. Es sieht eine zusätzliche Regelung zur Information an die anspruchsberechtigen Gemeinde durch den zahlungsverpflichteten Betreiber als erforderlich an.
     
  4. Das Präsidium stimmt der Stellungnahme zum Entwurf des Windenergieanlagenabgabengesetzes vom 24. Mai 2024 zu.

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