Reform der Krankenhausvergütung und Krankenhausreform

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 26. Februar 2024.

Positionen in Zusammenhang mit der Reform der Krankenhausvergütung und der Krankenhausreform

  1. Die Krankenhauslandschaft im Flächenland Brandenburg unterscheidet sich deutlich von der in westdeutschen Bundesländern. Die Länder müssen daher jeweils nicht nur für die Zuordnung und Ausweisung verschiedener Versorgungsstufen und Leistungsbereiche der Krankenhäuser zuständig sein, sondern auch über die damit verbundene Erfüllung von Strukturvorgaben entscheiden können. Es braucht Möglichkeiten für regionale Kooperationen zwischen den Krankenhäusern, die es den Ländern erlauben, die Versorgung neu und sektorübergreifend zu denken und in eigener Verantwortung zu planen. Nur ein abgestimmtes medizinisches Leistungsangebot kann in der Zusammenarbeit auch die dezentrale Versorgung in der Fläche sicherstellen. Es muss zulässig sein, dass eine Leistungsgruppe, auch wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, mittels Ausnahmeregelungen auch dann zugeteilt werden kann, wenn Gründe der zu gewährleistenden Versorgung dies rechtfertigen. Ebenso muss die zeitliche Frist für die Erteilung solcher Ausnahmen angemessen lang sein.
     
  2. Ziel einer Reform muss es sein, dass alle Krankenhausstandorte im Land Brandenburg erhalten bleiben und eine flächendeckende stationäre Versorgung gewährleistet bleibt. Dabei darf Spezialversorgung nicht allein in Ballungsräumen verortet sein. Eine hohe Qualität und gute Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung sind entscheidende Faktoren. Da es wegen des Wettbewerbs um Fachkräfte, Stichwort Fachkräftemangel, wegen des Ziels, eine hohe Qualität medizinischer Leistungen zu erreichen und zu erhalten, und wegen der Notwendigkeit, begrenzte finanzielle Mittel bestmöglich einzusetzen, zu einem strukturellen Wandel kom-men muss, begreift der Städte- und Gemeindebund Brandenburg die Reform als Chance für eine zukunftsgerechte Weiterentwicklung sowie Sicherung der Krankenhausstandorte im Rahmen der Daseinsvorsorge. Sie muss in enger Abstimmung zwischen dem Land Brandenburg und regionalen und lokalen Versorgungsakteuren einschließlich der kreisfreien Städte und Landkreise einhergehen. Der Städte- und Gemeindebund erwartet, dass er einbezogen wird, insbesondere von der Kassenärztlichen Vereinigung.
     
  3. Mit dem vom Bundestag beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetz soll im Vorgriff auf die
    Krankenhausplanung der Länder eine Darstellung der stationären Versorgung nach Leistungsgruppen erfolgen. Die Krankenhäuser sollen durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bestimmten bundeseinheitlich definierten Versorgungsstufen (Level) zugeordnet werden, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen. Damit würde den Ländern durch die Hintertür die Hoheit für die Krankenhausplanung entzogen werden. Der Bundesrat hat deshalb zu Recht den Vermittlungsausschuss angerufen und verlangt eine Überarbeitung des Gesetzes.
     
  4. Die Krankenhäuser in Brandenburg leisten gute Arbeit, stehen jedoch unter hohem wirtschaftlichem Druck. Eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung ist folglich dringend notwendig. Dabei kann die geplante Einführung von Vorhaltepauschalen, die den ökonomischen Druck der Krankenhäuser abmildern sollen, sinnvoll sein. Allerdings zeigen Simulationen, dass die Vorhaltevergütung und auch die Tagesentgelte für die sektorenübergreifende Versorgung unwägbar sind und derzeit keine Grundlage für eine verlässliche Fi-nanzierung darstellen.
     
  5. Die Unterfinanzierung der Krankenhäuser muss beendet werden. Es hilft den Krankenhäusern langfristig nicht, wenn die vorhandenen Mittel – wie im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehen – nur frühzeitig ausgezahlt oder umverteilt werden. Vielmehr müssen den Kliniken zusätzliche Mittel zufließen. Die Grundfinanzierung bei den Betriebskosten muss mindestens um mehrere Prozentpunkte steigen. Die Kosten und die Erlöse bewegen sich insbesondere in den jüngsten Jahren stark auseinander, eine Entwicklung die Insolvenzen zwingend nach sich zieht.
     
  6. Die Länder müssen dringend die Möglichkeit erhalten, den Landesbasisfallwert für die Jahre 2022 und 2023 rückwirkend um 4 % zu erhöhen. Zudem sind auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass ab dem Jahr 2024 die Tarifsteigerungen voll in die Berechnungssystematik des Landesbasisfallwerts Eingang finden. Der Landesbasisfallwert für 2024 muss realitätsgerecht angepasst werden.
     
  7. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg bekräftigt Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke und Frau Gesundheitsministerin Dr. Nonnemacher in ihrer Haltung zur angestrebten Reform der Krankenhausvergütung und dankt für ihr bisheriges unermüdliches Engagement auf Bundes- und Landesebene, sich im Sinne der Krankenhäuser im Land Brandenburg und für eine flächendeckende gesundheitliche Versorgung einzusetzen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg tritt dafür ein, dass der Ministerpräsident und die Ministerin weiterhin den eingeschlagenen Weg beschreiten und unterstützt das Land Brandenburg hierbei.
     
  8. Eine zügige Vorlage eines neuen Entwurfs eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ist unerlässlich, um die zwischen Bund und Ländern geeinten Eckpunkte vom 10. Juli 2023 umzusetzen. Verzögerungen führen unweigerlich dazu, dass noch mehr Krankenhäuser in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.

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