Novellierung des Landespflegegeldgesetzes (LPflGG) und des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 26. Februar 2024.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt die geplante Umbenennung des Landpflegegeldes in Teilhabegeld, die Anpassung der Beträge und die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf entsprechende Personen, welche in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen leben. Damit wird ein Beitrag zum Ausgleich der mit der Behinderung einhergehenden Nachteile geleistet und die Teilhabe der Menschen am Leben in der Gemeinschaft und die Selbstbestimmung werden gefördert.
     
  2. Soweit das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ausführt, dass die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung resultierenden Einsparungen bei anderen Sozialleistungen dazu führen, dass ein zusätzlicher Ausgleich von Mehraufwendungen nicht erforderlich ist, muss dies plausibel dargelegt werden. Dabei muss das strikte Konnexitätsprinzip gemäß Artikel 97 Absatz 3 Satz 2 und 3 der Landesverfassung eingehalten werden.
     
  3. Die geplanten Änderungen zur örtlichen Zuständigkeit sind mit den Zuständigkeitsregelungen im SGB IX und SGB XII zu harmonisieren. Nur so lassen sich nicht planbare Fall- und Kostenaufwüchse für die Kommunen und ein Auseinanderfallen von Zuständigkeiten vermeiden.

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