Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 26. Februar 2024.
- a) Der Rettungsdienst in Brandenburg ist grundsätzlich gut aufgestellt. Die Debatte auf Bundesebene zu einer Veränderung der Notfall- und Akutversorgung wird kritisch zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird die Aufnahme des Rettungsdienstes als Leistung in das SGB V abgelehnt. An der bisherigen auf Vollkostenabdeckung zielenden Finanzierungssystematik sollte festgehalten werden.
b) Der Charakter des bodengebundenen Rettungsdienstes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe ist auch in Zukunft zu wahren. Dies gilt v.a. mit Blick auf bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben.
c) Die Kopplung von Gemeindenotfallsanitätern an den Rettungsdienst wird abgelehnt. Hingegen wird die stärkere Einbeziehung der Bevölkerung in die Notfallversorgung begrüßt. Die Förderung der allgemeinen Gesundheitskompetenz ist jedoch nicht Aufgabe des Rettungsdienstes.
d) Die erste Einschätzung der Geschäftsstelle zur Reform des Rettungsdienstes wird im Übrigen geteilt.
- Die Verbesserung der Patientensteuerung durch den Ausbau und die Stärkung von Terminservicestellen (Rufnummer 116117) sowie der notdienstlichen Akutversorgung der kassenärztlichen Vereinigungen wird befürwortet. Sie werden als geeignete Instrumente gesehen, um den Rettungsdienst zu entlasten.