Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – WPVO Bbg)

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 24. Juni 2024.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt, dass die Branden-burgische Wärmeplanungsverordnung die Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle vorsieht.
     
  2. Es sieht die Finanzierung der neuen Aufgabe, die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung, als wesentlichen Punkt bei der Ausgestaltung in Brandenburg an. Aus diesem Grund wird die vom Land signalisierte Bereitschaft der vollständigen Kostenerstattung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung gegenüber den Städten und Gemeinden begrüßt. Die vorgesehene Regelung zur Erstattung der notwendigen Mehrkosten inklusive der Personal- und Sackosten wird als sachgerecht eingestuft.
     
  3. Es wird begrüßt, dass im Verordnungsentwurf ein vereinfachtes Verfahren für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern sowie die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit vorgesehen werden. Änderungsbedarf wird bei der Erstattung der Kosten für die Öffentlichkeitsbeteiligung gesehen. Die Erstattung der Kosten für die Öffentlichkeitsbeteili-gung muss auch für kleine Gemeinden, die das vereinfachte Verfahren wählen könnten, möglich sein.
     
  4. Bei der konkreten Ausgestaltung des Erstattungsverfahrens erwartet das Präsidium eine enge Einbindung des Verbandes.
     
  5. Das Präsidium stimmt der Stellungnahme zum