Mitteilungen 01-02/2010, Seite 38, Nr. 21

Ab 1. Januar 2010 neue EU-Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten

Die EU-Kommission hat mit Verordnung Nr. 1177/2009 vom 30. November 2009 neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt auch für kommunalen Auftraggeber unmittelbar.
Die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren legt nach Art. 1 folgende neue, im Vergleich zur bisherigen Regelung herabgesetzte, EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge fest:

Bauaufträge: 4,845 Mio. Euro
(Bis zum 31. Dezember 2009: 5,150 Mio. Euro)

Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 193.000 Euro
(Bis zum 31. Dezember 2009: 206.000 Euro)

Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 387.000 Euro
(Bis zum 31. Dezember 2009: 412.000 Euro)

Für Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen
Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 125.000 Euro
(Bis zum 31. Dezember 2009: 133.000 Euro)

Die EU-Verordnung wird am 01. Januar 2010 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass die neuen EU-Schwellenwerte ab diesem Zeitpunkt auch für Städte und Gemeinden unmittelbar gelten. Es bedarf keiner gesonderten Umsetzung durch Rechtsakte der EU-Mitgliedstaaten.
Nach einer Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)  erklärt, das Bundeskabinett werde sich voraussichtlich in seiner ersten Sitzung im Januar 2010 mit der Novellierung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) beschäftigen. Eine Übernahme der neuen EU-Schwellenwerte in die VgV werde somit formal  erst nach deren Verkündung und Inkrafttreten, also voraussichtlich im März bzw. April 2010 erfolgen. Die neuen EU-Schwellenwerte gelten gleichwohl schon unmittelbar ab dem 01. Januar 2010.

 

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