Mitteilungen 01-02/2019, Seite 6, Nr. 4

Schutz kommunaler Beschäftigter vor Gewalt und Angriffen

Angriffe, Bedrohungen und Beleidigungen gegenüber kommunalen Beschäftigten in Ordnungsämtern, Jobcentern, Ausländerbehörden oder Sozial- und Jugendämtern bewegen sich auf einem drastisch hohen Niveau. Die Beschäftigten werden bedroht, eingeschüchtert und auch tätlich angegriffen. Die seelischen und psychischen Belastungen für sie und ihre Familien können immens sein. Kommunen fordern vor dem Hintergrund mehr Unterstützung beim Schutz ihrer Beschäftigten durch Bund und Länder. Dafür macht sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits seit langem stark und hat konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit formuliert. Dass Bedrohungen, Anfeindungen und Gewalt gegenüber den Menschen, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen, nicht abreißen, sondern zu einem Normalzustand werden, ist nicht hinnehmbar. Dem muss ein starker Rechtsstaat deutlich und effektiv entgegengetreten; Strafbarkeitslücken müssen geschlossen und die Betroffenen wirksamer geschützt werden. Bereits einzelne verbale oder schriftliche Bedrohungen müssen unter Strafe gestellt, Polizei und Justiz die Vorfälle konsequent ahnden und eine feindliche Haltung gegenüber dem Gemeinwohl strafschärfend berücksichtigt werden. Beschäftigte in besonders gefährdeten Ämtern sollten durch organisatorische als auch bauliche Schutzkonzepte präventiv, begleitend und nachsorgend unterstützt werden. Zum Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen gehört auch eine angemessene Ausstattung mit Hilfs- und Abwehrmitteln gegen Angreifer. Dies kann je nach Gefährdungslage nur im Einzelfall und enger Abstimmung und Abgrenzung mit der Polizei als Gefahrenabwehrbehörde entschieden werden.

Kommunale Beschäftigte in exponierten Ämtern und Einrichtungen, wie Jobcentern, Ausländerbehörden, Ordnungsämtern oder Sozial- und Jugendämtern sind besonders von Übergriffen, Bedrohungen und Anfeindungen am Arbeitsplatz betroffen. Dies gilt vor allem auch für kommunale Amts- und Mandatsträger, Vollstreckungsbeamte, Außendienstmitarbeiter, Einsatzkräfte und Ehrenamtliche. Die Zahl der verbalen und tätlichen Angriffe ist seit 2012 enorm gestiegen und hat 2016 einen Höchststand erreicht. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlitten 2016 über 10.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst einen Arbeitsunfall durch Einwirken von physischer und psychischer Gewalt, was einen Anstieg seit 2012 um 22 Prozent bedeutet. Diese besorgniserregende Entwicklung reißt bis heute nicht ab. Der Ton wird rauer, die Hemmschwelle sinkt, verbale und tätliche Übergriffe nehmen an Häufigkeit und Schärfe vielerorts zu. Straftaten, insbesondere in Form von Hasskriminalität, Anfeindungen und Gewalt gegenüber kommunalen Beschäftigten, Vollstreckungsbeamten, aber auch kommunalen Amts- und Mandatsträgern, ehren- und hauptamtlichen Feuerwehrleuten und Rettungskräften liegen weiterhin auch nach der Polizeilichen Kriminalstatistik auf einem besorgniserregenden Niveau. Unter den 7.913 Fällen im Jahr 2017 befanden sich 985 Gewaltdelikte. Maßgebend für die Fallzahlen sind vor allem fremdenfeindliche, antisemitistische und rassistische Hintergründe.
Kommunen, ihre Ämter und die dort Beschäftigten fühlen sich angesichts der hohen und teilweise sich verschärfenden Bedrohungslage oft nicht hinreichend auf solche Vorfälle vorbereitet und durch die Länder und den Bund nicht ausreichend unterstützt. Aus aktuellem Anlass wandten sich erst jüngst fünf Bürgermeister rheinland-pfälzischer Kommunen mit einem Brandbrief an den Innenminister des Landes, um eine bessere Ausstattung und Schutzmaßnahmen der kommunalen Ordnungsdienste zu fordern. Dies beträfe etwa die Ausstattung mit Bodycams, Elektroschockern, eine bessere Funktechnik, den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn und eine schnellere Ausbildung des Personals.

Anmerkung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund setzt sich bereits seit langem intensiv für den besseren Schutz von kommunalen Beschäftigten, Amts- und Mandatsträgern, Polizeibeamten, Rettungskräften und anderen Repräsentanten des Staates vor Gewalt ein und hat einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes der Betroffenen an Bund und Länder adressiert (vgl. Positionspapier „Sicherheit und Kommunen“ unter www.dstgb.de). Menschen, die sich tagtäglich in den Kommunen für das Gemeinwohl einsetzen und damit die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens aufrechterhalten, dürfen nicht schutzlos ausgesetzt sein. Wer diese Menschen angreift, gefährdet die lokale Demokratie und unser gesamtes demokratisches Gemeinwesen.

Insbesondere Beschäftigte in Ordnungsämtern, Jobcentern, Ausländerbehörden oder Sozial- und Jugendämtern sind massiv Bedrohungssituationen und körperlicher sowie psychischer Gewalt ausgesetzt. Diese können sich im Einzelfall auch gegen das private Umfeld richten. Dies hat nicht selten immense langjährige seelische und psychische Folgen. Die Ämter büßen dadurch auch deutlich an Attraktivität ein, was die Nachwuchsgewinnung erheblich erschwert. Dass Bedrohungen, Anfeindungen und Gewalt gegenüber diesen Menschen nicht abreißen, sondern sich weiter verschärfen und zu einem Normalzustand werden, ist nicht hinnehmbar.
Ein wehrhafter Rechtsstaat muss solchen Entwicklungen deutlich entgegentreten, Strafbarkeitslücken schließen und die Betroffenen wirksamer schützen. Erforderlich sind neben Strafschärfungen insbesondere eine konsequente Strafverfolgung und Ahndung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Dies setzt voraus, dass solche Vorfälle auch zur Anzeige gebracht werden. Um Gewalttaten zu verhindern und ein klares Signal setzen zu können, müssen verbale Bedrohungen und Gewaltaufrufe, die bislang unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen, zwingend strafrechtlich verfolgt werden können. Die zum besseren Schutz von Polizei- und Rettungskräften bereits in Kraft getretene Verschärfung des Strafrechts ist ein richtiger Schritt, muss jedoch auch für kommunale Mandatsträger und die vielen Ehrenamtlichen greifen. Die vom Bundesrat aufgegriffene Initiative zum verstärkten Schutz für das Gemeinwohl engagierter Ehrenamtlicher, Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und Kommunalpolitiker sollte weiterverfolgt und in allen Bundesländern ein Kompetenzzentrum für die Bearbeitung politisch motivierter Gewalt gegen diesen Personenkreis eingerichtet oder erweitert werden. Dort sollte – wie bereits in Sachsen – eine zentrale Ermittlungsstelle mit Ansprechpartnern eingerichtet werden, die die Betroffenen bei Hassmails und Drohungen einschalten können.

Beschäftigte in besonders gefährdeten Ämtern können und sollten mit organisatorischen als auch baulichen Schutzkonzepten präventiv, bestenfalls bereits in der Ausbildung, begleitend und nachsorgend informiert und unterstützt werden. Auch die Einbindung von Polizei und privaten Sicherheitsdiensten kann sinnvoll sein. Hier geben etwa die DUGV oder die Unfallkassen in den Ländern unterstützende Handreichungen heraus. Zum Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen gehört auch eine angemessene Ausstattung mit Hilfs- und Abwehrmitteln gegen Angreifer. Vorrangig sollten jedoch präventive Maßnahmen sein, mit denen Angriffen vorgebeugt beziehungsweise Deeskalation betrieben werden können. Ob und inwieweit die Beschäftigten mit Bodycams, Elektroschockern, besserer Funktechnik sowie dem Einsatz von Blaulicht und Martinshorn ausgestattet werden, muss im Einzelfall entschieden werden. Hierbei gilt es, die Beschäftigten sorgfältig für den Einsatz zu schulen und den Handlungs- und Einsatzrahmen bestenfalls gemeinsam mit der Polizei als Gefahrenabwehrbehörde abzustecken und abzugrenzen.

(Quelle: DStGB Aktuell 0619)

Az: 023-00

 

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