Mitteilungen 01/2011, Seite 6, Nr. 2

Anpassung der Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung für die Jahre 2011 und 2012   

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat zum Entwurf einer Verordnung über die Anpassung der Landeszuschüsse nach § 16 Absatz 6 des Kindertagesstättengesetzes und Bekanntgabe der Zuschussbeträge (Landeszuschuss-Anpassungverordnung - LaZAV) folgende Stellungnahme vom 22. Dezember 2010 gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg abgegeben:

„Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

wir bedanken uns für die Übersendung des oben genannten Entwurfs und nutzen gern die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Entwurf ist weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht geeignet, den gebotenen Kostenausgleich bezüglich des verbesserten Personalschlüssels zu realisieren. Der Entwurf verstößt gegen das strikte Konnexitätsprinzip gemäß Art. 97 Abs. 3 Landesverfassung, da dieser weder die zum Zeitpunkt der Aufgabenerweiterung (01.10.2010) geltende Tarifsituation berücksichtigt, noch eine entsprechende Anpassung in den Jahren 2011 und 2012 vorsieht. Wir verweisen auf die gegenüber dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtages Brandenburg abgegebene Stellungnahme unseres Verbandes zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 23. Juni 2010 nebst Anlagen.

Unabhängig von der rechtswidrigen Kostenausgleichsregelung hinsichtlich des verbesserten Personalschlüssels ist die generelle Ermittlung des Anpassungsfaktors „Personalkostenentwicklung“ gemäß § 3 des Entwurfs nicht nachvollziehbar. Auch insoweit sind die Tarifanpassungen der Jahre 2009 und 2010 zu berücksichtigen. Aus Sicht der Städte, Gemeinden und Ämter ist es ein politisches Armutszeugnis der Landesregierung, Tarifabschlüsse über mehrere Jahre unberücksichtigt zu lassen und die daraus folgenden Kostensteigerungen in diesem zentralen bildungspolitischen Handlungsfeld ausschließlich den Kommunen zu überlassen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 7. September 2010  hin. Das Urteil leistet einen wichtigen Beitrag zugunsten einer aufgabengerechten Kita-Finanzierung der Gemeinden. Nach Auffassung des Gerichts hat sich die Bezuschussung durch den Landkreis gemäß § 16 Abs. 2 KitaG an der realen Personalkostensituation der Gemeinden zu orientieren und insoweit die Tarifsteigerungen zu berücksichtigen. Insbesondere die Regelung des § 16 Abs. 2 Satz 4 KitaG stelle einen engen zeitlichen Bezug zwischen der jeweils gültigen Vergütungsregelung und der Bezuschussungshöhe her. Diesen Grundanforderungen folgend hielt das Gericht die Praxis des beklagten Landkreises für rechtswidrig, als danach der Bemessung des Zuschusses für das Jahr 2004 noch der Tarifvertrag 2000/2001 zugrunde gelegt wurde. Zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt war dieser bereits überholt. Es galt der BAT-Ost des Tarifjahres 2004. Das Gericht verpflichtete den Landkreis zur Nachzahlung eines Betrages von 619.405 € an die Gemeinde.

Die Städte, Gemeinden und Ämter erwarten von der Landesregierung, dass diese die Berechnung der Landeszuschüsse an die Landkreise und kreisfreien Städte an vergleichbaren Maßstäben ausrichtet und sich nicht der Verantwortung durch Verweis auf veraltete Tarife entzieht.

Leider sind dem Entwurf keine nachvollziehbaren Berechnungsfolgen zu entnehmen. So bleibt insbesondere völlig unklar, wie die in § 5 des Entwurfs ausgewiesenen nominalen Anpassungsfaktoren konkret ermittelt worden sind. Insoweit erwarten wir eine Ergänzung der Begründung, um die Rechenschritte sodann nachvollziehen und prüfen zu können. Insbesondere erwarten wir hinsichtlich des Anpassungsfaktors „Personalkostenentwicklung“ eine schlüssige Darstellung der konkret zugrunde gelegten Entgelte. Der undifferenzierte Verweis auf den TVöD geht ins Leere.

Ferner vermissen wir in dem Entwurf eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. Oktober 2010 (VerfGH 12/09). Das Urteil stützt die seitens unseres Verbandes seit dem Jahre 2008 wiederholt vorgetragene Forderung eines Kostenausgleiches der Landesregierung für die durch das Kinderförderungsgesetz entstandenen Mehrbelastungen der Städte und Gemeinden. Insoweit nehmen wir ebenfalls Bezug auf die oben erwähnte Stellungnahme zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes.

Abschließend erinnern wir an die Zusage des Ministerpräsidenten vor der Landtagswahl 2009, die Mittel für die Sprachförderung verdoppeln zu wollen. Dies wird durch den Entwurf umzusetzen sein. Ferner erneuern wir unter Hinweis auf die weiterhin enorm steigenden Soziallasten der kreisfreien Städte unsere Forderung, als Verteilkriterium der Landeszuschüsse jedenfalls zu 50 Prozent auch die jeweilige Betreuungsquote der Landkreise und kreisfreien Städte zu berücksichtigen. Auch insoweit verweisen wir auf die Stellungnahme zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Hinweise. Für Rücksprachen stehen wir Ihnen und den Mitarbeitern Ihres Hauses gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Ludwig Böttcher“

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat Anfang Januar 2011 mitgeteilt, aufgrund der Stellungnahme eine Überprüfung des Entwurfs vorzunehmen. Über das Ergebnis der Prüfung sowie die abschließende Fassung der Landeszuschussanpassungsverordnung wird die Geschäftsstelle die Städte, Gemeinden und Ämter sodann informieren.

Bianka Petereit, Referatsleiterin

Az: 406-00 

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