Mitteilungen 01/2012, Seite 26, Nr. 17

Welche Steuervorteile stehen Ehrenamtlern zu?
Finanzministerium veröffentlicht zum "Tag des Ehrenamtes" neues Faltblatt "Ehrenamt und Steuern"

Mit einer Pressemitteilung vom 5. Dezember 2011 - zum Tag des Ehrenamtes - informierte das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg über ein neues Faltblatt, in dem Hinweise über die steuerliche Behandlung ehrenamtlicher Tätigkeit gegeben werden:
Ab sofort informiert ein neues Faltblatt Ehrenamtler in Brandenburg darüber, welche steuerlichen Vorteile ihnen zustehen. „Vielfach wissen Menschen mit ehrenamtlichen Tätigkeiten gar nicht, welche Vorteile im Steuerrecht sie für erhaltene Einnahmen in Anspruch nehmen können“, sagte Finanzminister Helmuth Markov zu dem Grund für die Veröffentlichung des Faltblattes. Wie er weiter erläuterte, habe sein Ministerium daher erstmals das Faltblatt „Ehrenamt und Steuern/ Steuerinformationen für ehrenamtlich Tätige“ aufgelegt. „Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber Ehrenamtler steuerlich besser gestellt hat. Sicherlich wird dies in vielen Fällen nicht das gezeigte hohe Engagement aufwiegen können; aber die für die Gesellschaft ehrenamtlich Tätigen können zu Recht von der Gemeinschaft eine Anerkennung für ihren Einsatz erwarten“, betonte Finanzminister Markov.

Bürgerinnen und Bürger, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Einnahmen erhalten, steht die so genannte Ehrenamtspauschale zu. Durch sie sind Zahlungen für ehrenamtliche, nebenberufliche Tätigkeiten bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Ehrenamtlich tätige Übungsleiter wie beispielsweise Trainer im Sportverein, Ausbildungsleiter oder Erzieher können stattdessen die so genannte Übungsleiterpauschale geltend machen, mit der pro Person und Jahr 2.100 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden können. Das neue Faltblatt gibt einen Überblick darüber, wer die Pauschalen in Anspruch nehmen kann, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und in welchen Fällen beide Pauschalen von einer Person geltend gemacht werden können.
Das Faltblatt kann kostenfrei auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen (www.mdf.brandenburg.de  -> Publikationen) und auf den Seiten der Finanzämter (www.finanzamt.brandenburg.de -> Broschüren und Informationsmaterial) heruntergeladen und bestellt werden. Es ist zudem bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos als gedrucktes Faltblatt erhältlich und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331 866-6012) auch telefonisch bestellt werden.

Az: 400-00

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