Mitteilungen 01/2014, Seite 17, Nr. 4
Städte- und Gemeindebund Brandenburg ist keine „Lobby-Organisation“, sondern Repräsentant von Trägern mittelbarer Staatsverwaltung
Bekanntlich hat sich der Landtag Brandenburg zur Führung eines „Lobbyregisters“ verpflichtet. Danach führt der Präsident eine öffentliche Liste, in der „alle Verbände, die Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung vertreten, auf Antrag eingetragen werden.“ Dies geht auf eine Ergänzung der Geschäftsordnung um eine Anlage 10 zurück, die am 24. April 2013 verabschiedet worden war. Gegenüber dem Landtagspräsidenten hat der Städte- und Gemeindebund Brandenburg in diesem Zusammenhang ausgeführt:
„(…) Wir möchten Ihr Schreiben nutzen um klar zustellen, dass der Städte- und Gemeindebund Brandenburg keine „Lobby“-Organisation ist. Städte, Gemeinden und Ämter sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung des Landes Brandenburg. Sie erfüllen nicht nur Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, sondern vollziehen auch viele Landesaufgaben. Sie sind Träger hoheitlicher Gewalt. Städte und Gemeinden sind Selbstverwaltungskörperschaften und verfügen über eine unmittelbar von ihren Bürgerinnen und Bürgern nach demokratischen Grundsätzen gewählte Volksvertretung.
Wegen dieser Stellung der Städte und Gemeinden im Staatsaufbau ist in Art. 97 Abs. 4 Landesverfassung die Pflicht verankert, „die Gemeinden und Gemeindeverbände“ „in Gestalt ihrer kommunalen Spitzenverbände“ rechtzeitig zu hören, bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung allgemeine Fragen geregelt werden, die sie unmittelbar berühren. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg erfüllt diese Aufgabe für die Städte, Gemeinden und Ämter des Landes Brandenburg. Er ist daher dem Gemeinwohl verpflichtet. Eine Eintragung in ein Verzeichnis von „Interessenvertretungen“ ist mit dieser Stellung als Repräsentant von Trägern mittelbarer Staatsverwaltung nicht vereinbar.
Aus diesem Grund werden die kommunalen Spitzenverbände beim Deutschen Bundestag auch nicht in der „Öffentlichen Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter“ geführt. Angemerkt sei auch, dass dies auch für das Land Brandenburg selbst gilt.
(…)“
Az: 008-30
Jens Graf, Referatsleiter