Mitteilungen 01/2016, Seite 51, Nr. 31
Kommunales Vergaberechtsforum Brandenburg 2015
Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform in Bundesrecht stand im Mittelpunkt des kommunalen Vergaberechtsforum Brandenburg 2015. Über den wesentlichen Inhalt der Novellierung des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die neue Vergabeverordnung (VgV) einschließlich der Integration der VOL/A und der VOF, die Berücksichtigung strategischer Ziele und die künftige Konzessionsverordnung informierte Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die Änderungen, die sich für die Prüfung der Bietereignung und der Wertung von Angeboten ergeben sowie die schrittweise Einführung der elektronischen Vergabe erläuterte Bernd Düsterdiek, Referatsleiter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Über die Praxis der E-Vergabe in der Stadtverwaltung Cottbus – Zentrales Vergabemanagement - berichtete Ines Lange, Zentrales Vergabemanagement der Stadt Cottbus. In ihrem Vortrag ging sie auch auf die Aufgabenverteilung zwischen den Fachbereichen und dem Vergabemanagement sowie der Nutzung von elektronischen Vergabemanagementsystemen ein. Frau Lange konnte auch berichten, dass von ihrer Stadt seit 2013 in einzelnen Branchen nach und nach nur noch elektronische Angebote zugelassen worden seien. Dies habe sowohl für die Stadt als auch die Bieter zu Vorteilen geführt. Schulungsangebote biete der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) an. Die Veranstaltungen seien über www.zit-bb.de/it-schulung aufrufbar.
Die Veranstaltung konnte auch in diesem Jahr wieder durch die Kooperation mit der Stadt Werder (Havel) angeboten werden. Christian Große, Beigeordneter der Stadt, begrüßte die Teilnehmer.
Jens Graf, Referatsleiter
Az: 601-00